Die Einführung der generellen Covid-19 Testpflicht für Reiserückkehrer aus dem Ausland hat für viel Verwirrung gesorgt. So manch einer fragt sich, was nun der Unterschied zu bisherigen Testpflicht ist und wann welche Art der unterschiedlichen Testpflichten anzuwenden ist. Dabei spielt die Beförderungsart ebenso eine Rolle wie die Einstufung des jeweiligen Gebietes, aus dem ein Reisender wieder in Deutschland einreisen möchte.


Generelle Testpflicht nur bei Einreise mit dem Flugzeug

Die kürzlich eingeführte generelle Testpflicht für jeden, der aus dem Ausland wieder in Deutschland einreist, gilt nur für Flugreisende. Wichtig bei dieser Regel: Der Test muss im Reiseland vor der Rückreise gemacht werden und darf maximal 48 Stunden alt sein. Ohne ein negatives Testergebnis kann ein Flug nicht angetreten werden. Als Test reicht ein Antigen-Schnelltest, wenn dieser die Mindestkriterien der WHO erfüllt. Wer mit dem Pkw, der Bahn oder einem anderen Verkehrsmittel einreist, benötigt keinen Test. Allerdings gibt es Ausnahmen. Bei einer Einreise aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet muss der Coronatest ebenfalls vor der Rückreise erfolgen und ist unabhängig vom jeweiligen Beförderungsmittel Pflicht. Es gelten die gleichen Kriterien wie bei der generellen Testpflicht. Einfacher ist die Rückreise aus einem “normalen” Risikogebiet, wenn sie nicht per Flugzeug erfolgt. In diesem Fall muss zwar auch getestet werden, jedoch kann der Test in Deutschland durchgeführt werden. Das Ergebnis muss spätestens 48 Stunden nach der Einreise vorliegen.


Vor der Reise über Testmöglichkeiten informieren

Damit man sich nicht im Urlaub noch um eine Testmöglichkeit kümmern muss, sollten sich Urlauber schon vor Reiseantritt über Testgelegenheiten vor Ort informieren. Im besten Fall kann schon vorab ein Termin gemacht werden. In der Regel verfügen die meisten Flughäfen mittlerweile über entsprechende Testzentren. Weitere Möglichkeiten bieten oft Ärzte oder Krankenhäuser. Auch Hotels oder Reiseveranstalter organisieren Tests für ihre Gäste. So können sich beispielsweise Passagiere von TUI Cruises oder AIDA Cruises noch an Bord für die Rückreise testen lassen. Die Zusatzkosten sind vom Reisenden selber zu tragen.